Ihre sichere Ausbildung im Nord-Ostsee-Raum

Führerscheinklassen

Führerscheine für Lkw, Bus und Traktor

Die passende Fahrerlaubnis für Ihre beruflichen und privaten Ziele.

Ob schwerer Lkw, Fahrzeug mit Anhänger, Bus oder Traktor: Wir begleiten Sie mit persönlicher Beratung sowie theoretischer und praktischer Ausbildung auf dem Weg zu Ihrer Fahrerlaubnis.

Klasse C – schwere Lkw

Mit der Klasse C dürfen Sie Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse führen, die für höchstens acht Fahrgäste zusätzlich zur fahrenden Person ausgelegt sind. Busse sind davon ausgenommen. Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse sind erlaubt.

Voraussetzungen und Prüfung

Mindestalter: grundsätzlich 21 Jahre

Ab 18 Jahren: unter bestimmten Voraussetzungen, etwa nach Erwerb der Grundqualifikation oder im Rahmen einer entsprechenden Berufsausbildung

Erforderliche Fahrerlaubnis: Klasse B

Prüfung: Theorie und Praxis

Bei einem Erwerb ab 18 Jahren sind zusätzliche Eignungsnachweise und gegebenenfalls Auflagen zu beachten. Wir beraten Sie zu Ihrem persönlichen Ausbildungsweg.

Klasse CE – schwere Lkw mit Anhänger

Die Klasse CE erweitert die Klasse C um Anhänger und Sattelanhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Voraussetzungen und Prüfung

Mindestalter: grundsätzlich 21 Jahre; unter bestimmten Voraussetzungen ab 18 Jahren

Erforderliche Fahrerlaubnis: Klasse C; ein gemeinsamer Erwerb von C und CE ist möglich

Prüfung: Theorie und Praxis

Enthaltene Klassen: unter anderem C1E, BE und T

Klasse C1 – Lkw und Wohnmobile bis 7,5 Tonnen

Die Klasse C1 gilt für Kraftfahrzeuge über 3,5 bis einschließlich 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse mit höchstens acht Fahrgästen zusätzlich zur fahrenden Person. Busse sind ausgenommen. Anhänger bis 750 kg sind erlaubt.

Voraussetzungen und Prüfung

Mindestalter: 18 Jahre

Erforderliche Fahrerlaubnis: Klasse B

Prüfung: Theorie und Praxis

Klasse C1E – Fahrzeugkombinationen bis 12 Tonnen

Mit der Klasse C1E dürfen Sie folgende Kombinationen führen:

Fahrzeuge der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg

Fahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger über 3,5 Tonnen

Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf jeweils höchstens 12 Tonnen betragen.

Voraussetzungen und Prüfung

Mindestalter: 18 Jahre

Erforderliche Fahrerlaubnis: Klasse C1; ein gemeinsamer Erwerb von C1 und C1E ist möglich

Prüfung: Bei der Erweiterung von C1 auf C1E ist nur eine praktische Prüfung erforderlich

Enthaltene Klasse: BE

Klasse T – Traktoren und landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen

Die Klasse T berechtigt zum Führen von:

Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h

Selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h

Diese Fahrzeuge müssen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und entsprechend eingesetzt werden. Anhänger sind eingeschlossen.

Voraussetzungen und Prüfung

Ab 16 Jahren: Zugmaschinen bis 40 km/h

Ab 18 Jahren: Zugmaschinen bis 60 km/h

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: nicht erforderlich

Prüfung: Theorie und Praxis

Enthaltene Klassen: L und AM

Klasse D – Busse

Mit der Klasse D dürfen Sie Kraftfahrzeuge führen, die für mehr als acht Fahrgäste zusätzlich zur fahrenden Person ausgelegt sind. Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse sind erlaubt.

Voraussetzungen und Prüfung

Mindestalter: grundsätzlich 24 Jahre

Erforderliche Fahrerlaubnis: Klasse B

Prüfung: Theorie und Praxis

Ein früherer Erwerb ist abhängig von Qualifikation und Einsatz möglich:

Ab 23 Jahren: nach beschleunigter Grundqualifikation

Ab 21 Jahren: nach Grundqualifikation oder nach beschleunigter Grundqualifikation im Linienverkehr bis 50 km

Ab 20 Jahren: während oder nach einer entsprechenden Berufsausbildung

Ab 18 Jahren: während oder nach einer entsprechenden Berufsausbildung für Linienverkehr bis 50 km oder Fahrten ohne Fahrgäste

Für den früheren Erwerb gelten zusätzliche Eignungsnachweise und teilweise Einschränkungen. Wir klären mit Ihnen, welche Voraussetzungen und Einsatzmöglichkeiten für Sie gelten.

Wann können Sie die Prüfungen ablegen?

Wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie Ihre Prüfungen bereits vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters ablegen:

Theoretische Prüfung: frühestens drei Monate vorher

Praktische Prüfung: frühestens einen Monat vorher

Bei der Erweiterung von C1 auf C1E entfällt die theoretische Prüfung.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

Für die Klassen C, CE, C1 und C1E

Für den Fahrerlaubnisantrag benötigen Sie in der Regel:

Gültigen Personalausweis oder Reisepass

Biometrisches Lichtbild

Vorhandenen Führerschein

Ärztlichen Nachweis über die körperliche und geistige Eignung

Bescheinigung über das Sehvermögen nach den Anforderungen für Lkw-Fahrerlaubnisse

Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe, sofern dieser der Behörde noch nicht vorliegt

Zusätzlich für die Klasse D

Für den Busführerschein sind außerdem erforderlich:

Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

Nachweis der besonderen Anforderungen an Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktion

Bei einem Erwerb unterhalb des regulären Mindestalters ein medizinisch-psychologisches Gutachten nach den geltenden Vorgaben

Für die Klasse T

Gültiger Personalausweis oder Reisepass

Biometrisches Lichtbild

Sehtestbescheinigung

Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe

Vorhandener Führerschein, falls Sie bereits eine Fahrerlaubnis besitzen

Damit Ihr geplanter Ausbildungsablauf eingehalten werden kann, sollten die erforderlichen Unterlagen bereits vor der Anmeldung vollständig vorliegen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung.

Wie lange ist die Fahrerlaubnis gültig?

Die Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E und D werden für höchstens fünf Jahre erteilt. Für die Verlängerung sind erneut die vorgeschriebenen Eignungs- und Sehnachweise erforderlich.

Die Fahrerlaubnis der Klasse T wird grundsätzlich unbefristet erteilt.

Davon zu unterscheiden ist der Führerschein als Dokument: Neu ausgestellte Kartenführerscheine sind grundsätzlich 15 Jahre gültig. Das Ablaufdatum des Dokuments ersetzt keine erforderliche Verlängerung einer Lkw- oder Busfahrerlaubnis.

Jetzt persönlich beraten lassen

Sie möchten wissen, welche Führerscheinklasse zu Ihren Zielen passt oder welche Unterlagen Sie benötigen? Wir beraten Sie zu Voraussetzungen, Ausbildung und den nächsten Schritten.

Rufen Sie uns an: 0461 / 45847

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